Vorschriften für Energielabel und Ökodesign
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Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie für „Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion“ wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2019 angenommen. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. März 2021. arrier erklärt Ihnen alles, was Sie über die Richtlinie wissen müssen. Folgenden Sie dem Guide.
Ökodesign: eine Initiative der Europäischen Union
Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie für „Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion“ wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2019 angenommen. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. März 2021. Die Richtlinie gilt nur für neue Kühlmöbel – Systeme, Racks und Verflüssigungssätze unterliegen anderen Vorschriften. Die Einhaltung wird vom Hersteller mit der Konformitätserklärung, der Bereitstellung der technischen Daten in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPRELDatenbank) und der CE-Kennzeichnung bestätigt. Die Mitgliedstaaten setzen ein Prüfverfahren um.
Ein klares Ziel
Die Ökodesign-Richtlinie soll Hersteller zur Entwicklung energieeffizienter Produkte bewegen und deren Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus verringern.Diese EU-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG) bildet den Rahmen für die Festlegung von Bestimmungen hinsichtlich des Produktlebenszyklus vermarkteter Produkte. Sie gilt für alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“ (Energyrelated Products, ErP), die im häuslichen, gewerblichen und industriellen Bereich verkauft werden.
Im Laufe der Jahre wurden neue Produktkategorien mit dem Ziel hinzugefügt, die Entwicklung nachhaltiger Lösungen zu fördern – vom Design über die Wartung bis hin zur Recyclingfähigkeit.
Die Bestimmungen
Auf den folgenden Seiten werden Sie die Details der Richtlinien finden:- Energielabel
- Produktdesign
- Produktlebenszyklus
- Kundeninformationen
Energielabel
Mit dem Energielabel werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits sollen Verbraucher klare, leicht verständliche Angaben zur Energieeffizienz des Produkts erhalten. Andererseits werden Produkte nach ihrer Energieeffizienz (von G bis A) eingestuft, was die zunehmende Entwicklung energieeffizienterer Produkte am Markt begünstigen soll.Samtliche Produkte von CCR werden bis zum Inkrafttreten der Richtlinie im Marz 2021 die entsprechenden Bestimmungen erfullen.
Die Bestimmungen für Ökodesign und Energiekennzeichnung gelten ab März 2021. Davor verkaufte Produkte sind nicht betroffen. Die nächste Stufe der Verordnung tritt 2023 in Kraft.
Das Label
Jedes neue Kühlmöbel wird mit einem Label geliefert mit folgenden Angaben in Zusammenhang mit dem Energieverbrauch:
Energieeffizienzindex
Der EEI ist das Verhältnis zwischen dem gemessenen Energieverbrauch im Labor1 und dem Standard Energieverbrauch der Gerätekategorie (Standardenergieverbrauch)2.
1Gemäß ISO 23953
2 Der Standard Energieverbrauch der Gerätekategorie (Standardenergieverbrauch) basiert auf Daten verschiedener Quellen (Herstellerdaten, Top-Ten-Liste, Kataloge usw.) und sind nicht alle gemäß ISO-Prüfnorm.
Wenn Produkte die festgelegten Performance-Grenzwerte (EEIGrenzwerte) nicht erfüllen, wird der Verkauf untersagt.
Die Definition des minimalen Energieeffizienzindex erfolgt in zwei Schritten, um die Energieeffizienz auch in Zukunft zu verbessern:
Ab dem 01.03.2021: EEI ≤ 100%
Ab dem 01.09.2023: EEI ≤ 80%
Der Energieeffizienzindex (EEI) wird wie folgt berechnet:
AE steht für den jährlichen Energieverbrauch, Edaily für den innerhalb von 24 Stunden gemessenen Energieverbrauch.
SAE steht für den jährlichen Standardenergieverbrauch, definiert nach Kategorie, Typ, Temperaturklasse und gesamter Warenpräsentationsfläche.
Produktlebenszyklus
Zusätzlich zu den Anforderungen an das Produkteigenschaften werden in der Richtlinie auch Anforderungen bezüglich der Lebensdauer der Produkte nach Inbetriebnahme festgelegt:- Verfügbarkeit von Ersatzteilen bis 8 Jahre nach Inbetriebnahme des letzten Geräts mit entsprechenden Listen auf der Website des Herstellers
- Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von maximal 15 Werktagen
- Verfügbarkeit von Informationen zu Reparatur und Wartung auf der Website des Herstellers nach maximal 2 Jahren nach Inbetriebnahme des ersten Geräts
- Anforderungen bezüglich der Zerlegung zur Rückgewinnung und zum Recycling von Materialien unter Vermeidung von Umweltverschmutzung (Gerätedesign gemäß WEEE, Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
Garantieren Sie freien Zugang zu Informationen
Die Verordnung listet eine Reihe von Dokumenten auf, die allen Benutzern der in Betrieb befindlichen Produkte zur Verfügung stehen sollten.Bedienungsanleitungen und Websites mit freiem Zugang müssen folgende Informationen enthalten:
(a) die empfohlene Einstellung der Temperaturen für eine optimale Lebensmittelkonservierung;(b) eine Einschätzung der Auswirkungen der Temperatureinstellungen auf Lebensmittelverschwendung;
(…)
(e) Anweisungen für die korrekte Installation und Wartung durch den Endbenutzer, einschließlich Reinigung
(f) für integrierte Schränke gilt: „Wenn die Kondensatorspule nicht gereinigt wird [die empfohlene Häufigkeit für die Reinigung der Kondensatorspule, ausgedrückt in Zeiten pro Jahr], nimmt der Wirkungsgrad des Geräts erheblich ab.“;
(g) Zugang zu professionellen Reparaturen wie Internetseiten, Adressen, Kontaktdaten;
(h) relevante Informationen für die Bestellung von Ersatzteilen wie Internetseiten, Adressen, Kontaktdaten;
(i) den Mindestzeitraum, in dem die für die Reparatur erforderliche Ersatzteile verfügbar sind;
(j) die vom Hersteller garantierte Mindestgarantie;
(k) Anleitung zum Auffinden der Modellinformationen in der Produktdatenbank gemäß Verordnung (EU) 2019 / XXX über einen Weblink, der die in der Produktdatenbank gespeicherten Modellinformationen oder einen Link zur Produktdatenbank verknüpft und Informationen zum Auffinden der Modellkennung auf dem Produkt
RICHTIG ODER FALSCH
Testen Sie Ihr Wissen!
Gelten diese Vorschriften auch für Verflüssigungssätze und Kälteanlagen (Rohrleitungen, Kondensatoren usw.)?
Verflüssigungssätze und Kälteanlagen werden in einer anderen Phase der Ökodesign-Verordnung behandelt und fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Muss das Energielabel in den Läden für Verbraucher sichtbar an den Kühlmöbeln angebracht sein?
Kühlmöbel müssen mit einem Energielabel ausgeliefert werden. Die Richtlinie schreibt jedoch nicht vor, dass die Läden dieses sichtbar machen oder am Produkt anbringen müssen.
The Regulation directive doesn’t mention the need for shops to have it visible or sticked on the product. Was passiert mit Produkten mit einem EEI > 100 %?
Produkte mit einem EEI > 100 % dürfen nach dem 01.03.2021 in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Produkte der Energieeffizienzklasse G (EEI >= 80 %) dürfen nach dem 01.09.2023 in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Fallen bereits in Betreib befindliche Möbel in den Geltungsbereich der Vorschriften?
Nein. Diese Vorschriften gelten nur für Möbel, die nach dem 01.03.2021 ausgeliefert werden. Vor dem Inkrafttreten auf den Markt gebrachte Möbel sind von diesen Vorschriften ausgenommen.
Kann die Klassifizierung auf dem Energielabel durch Maßnahmen vor Ort (Türen, Deckel, Beleuchtung, Ventilatoren usw.) verbessert werden?
Nein. Das Energielabel muss dem Status der Kühlmöbel gemäß der Lieferung ab Werk entsprechen. Durch vor Ort getroffene Maßnahmen können Klassifizierung und Energielabel nicht verbessert werden.
Sind einige Möbel von diesen Vorschriften ausgenommen?
Ja. Eckmöbel, Saladetten, Bedientheken für Fisch mit Scherbeneis und Möbel für lebende Nahrungsmittel (lebender Fisch und Schalentiere) sind von diesen Vorschriften ausgenommen.
Sind alle Kühlmöbel ähnlich wie bei Haushaltsgeräten in der Klasse A verfügbar?
Zum Zeitpunkt der Erhebung der Referenzdaten (2014) wurde die Verordnung so definiert, dass keine Produkte die Klassifizierungen A und B erhalten (Top-10-Liste).
Müssen die einzelnen Länder weitere Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorschriften treffen?
Nein. Die Vorschriften erhalten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichzeitig Gesetzeskraft. Ja. Die Mitgliedstaaten müssen eine Behörde zur Kontrolle des Marktes schaffen.
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